Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sind wir sowohl zivilrechtlich als auch zur Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren tätig. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt sicherlich in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen.
Besonderes Augenmerk ist hier vor allem auf folgende Punkte zu legen:
Informationspflichten nach dem Verkehrsunfall
Einholung eines Sachverständigengutachtens
Korrespondenz und Verhandlung mit dem eigenen sowie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer
Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Sachschäden
Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Personenschäden
Bezifferung des Schmerzensgeldes
Rückstufung der Haftpflicht- / Kaskoversicherung
Mietwagen / Nutzungsausfallentschädigung
Entgeltfortzahlung als ersatzfähiger Schaden des Arbeitgebers
Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeld- und Strafverfahrens