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Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sind wir sowohl zivilrechtlich als auch zur Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren tätig. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt sicherlich in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen.

Besonderes Augenmerk ist hier vor allem auf folgende Punkte zu legen:

  • Informationspflichten nach dem Verkehrsunfall
  • Einholung eines Sachverständigengutachtens
  • Korrespondenz und Verhandlung mit dem eigenen sowie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer                                 
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Sachschäden
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Personenschäden
  • Bezifferung des Schmerzensgeldes
  • Rückstufung der Haftpflicht- / Kaskoversicherung
  • Mietwagen / Nutzungsausfallentschädigung
  • Entgeltfortzahlung als ersatzfähiger Schaden des Arbeitgebers
  • Tätigkeiten im Rahmen des Bußgeld- und Strafverfahrens