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Das Arbeitsrecht ist eines unserer hauptsächlichen Betätigungsfelder. Zum Nachweis besonderer Kenntnisse auf diesem Gebiet absolvierte Frau Rechtsanwältin Schilde-Stenzel erfolgreich den entsprechenden Fachanwaltslehrgang.

Generell beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. So können wir gewährleisten, daß die Perspektive der jeweiligen Gegenseite zu keinem Zeitpunkt aus dem Auge verloren wird, was sich als unschlagbarer Vorteil für die Verhandlung herausstellen kann.

Wir beschäftigen uns mit der außergerichtlichen Beratung und Verhandlung vor, während und nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sowie der formalen und inhaltlichen Gestaltung insbesondere von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen.

Läßt sich eine einvernehmliche Regelung trotz größtmöglichen Einsatzes nicht erreichen, bemühen wir uns selbstverständlich auch um Ihre Interessenvertretung vor Gericht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.

Im Folgenden finden Sie eine auszugsweise Aufstellung möglicher Konfliktfelder aus dem Arbeitsrecht:

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

  • Einstellungspflichten, -ansprüche und -hindernisse
  • Fragerecht des Arbeitsgebers
  • Recht zur Unwahrheit
  • Aufwendungsersatz, insbesondere Ersatz von Vorstellungskosten

Abschluß und Inhalt des Arbeitsvertrages

  • Formvorschriften
  • Befristung
  • Teilzeitregelungen
  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses

Rechte und Pflichten bei bestehendem Arbeitsverhältnis

  • Arbeitspflicht
  • Lohnzahlungspflicht, u. U. ohne Arbeitsleistung wie im Fall vorübergehender Arbeitsverhinderung, Krankheit, Urlaub etc.
  • Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
  • Haftung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
  • Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers
  • Vertragsstrafen

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung

  • Formvorschriften
  • Fristprobleme bei Kündigung und Kündigungsschutz
  • ordentliche / außerordentliche Kündigung
  • betriebsbedingte / verhaltensbedingte / personenbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutz in besonderen Situationen wie bei Mutterschutz, Betriebsratszugehörigkeit oder Schwerbehinderung      
  • Mitbestimmungspflicht
  • Änderungskündigung
  • Pflichten anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zB Zeugniserteilung
  • nachvertragliche Unterlassungsansprüche
  • Abwicklungs- und Aufhebungsverträge