Das Arbeitsrecht ist eines unserer hauptsächlichen Betätigungsfelder. Zum Nachweis besonderer Kenntnisse auf diesem Gebiet absolvierte Frau Rechtsanwältin Schilde-Stenzel erfolgreich den entsprechenden Fachanwaltslehrgang.
Generell beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. So können wir gewährleisten, daß die Perspektive der jeweiligen Gegenseite zu keinem Zeitpunkt aus dem Auge verloren wird, was sich als unschlagbarer Vorteil für die Verhandlung herausstellen kann.
Wir beschäftigen uns mit der außergerichtlichen Beratung und Verhandlung vor, während und nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sowie der formalen und inhaltlichen Gestaltung insbesondere von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen.
Läßt sich eine einvernehmliche Regelung trotz größtmöglichen Einsatzes nicht erreichen, bemühen wir uns selbstverständlich auch um Ihre Interessenvertretung vor Gericht, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.
Im Folgenden finden Sie eine auszugsweise Aufstellung möglicher Konfliktfelder aus dem Arbeitsrecht:
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Einstellungspflichten, -ansprüche und -hindernisse
Fragerecht des Arbeitsgebers
Recht zur Unwahrheit
Aufwendungsersatz, insbesondere Ersatz von Vorstellungskosten
Abschluß und Inhalt des Arbeitsvertrages
Formvorschriften
Befristung
Teilzeitregelungen
Berufsausbildungsverhältnis
Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses
Rechte und Pflichten bei bestehendem Arbeitsverhältnis
Arbeitspflicht
Lohnzahlungspflicht, u. U. ohne Arbeitsleistung wie im Fall vorübergehender Arbeitsverhinderung, Krankheit, Urlaub etc.
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
Haftung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers
Vertragsstrafen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung