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Häufig besteht Unsicherheit hinsichtlich der Kosten einer Rechtsberatung. So wird in vielen Fällen - in der Regel zu Unrecht - auf den Gang zum Rechtsanwalt verzichtet, weil nicht überblickt werden kann, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die folgende kurze Beschreibung soll die Gebührenberechnung transparenter machen, um eventuell bestehende Verunsicherungen auszuräumen. 

Die Höhe anwaltlicher Gebühren wird gesetzlich durch das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie orientiert sich in zivilrechtlichen Verfahren am Streitwert / Gegenstandswert. Das heißt, die anwaltlichen Gebühren hängen weder vom Erfolg noch vom erforderlichen Aufwand der Tätigkeit ab. Ausschlaggebend ist das finanzielle Interesse an der Durchführung des außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens.

Mit zunehmendem Streitwert erhöht sich auch der Gebührenbetrag in gesetzlich festgelegten Schritten. Für die außergerichtliche Tätigkeit fällt in der Regel eine sog. "Mittelgebühr" als Nettobetrag an, deren Höhe Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können:

   Gegenstandswert   
             bis
         10/10
(sog. "volle Gebühr")
          13/10
(sog. "Mittelgebühr" )
         300,00 €         25,00 €         32,50 €
         600,00 €         45,00 €         58,50 €
         900,00 €         65,00 €         84,50 €
      1.200,00 €         85,00 €       110,50 €
      1.500,00 €       105,00 €       136,50 €
      2.000,00 €       133,00 €       172,90 €
      2.500,00 €       161,00 €       209,30 €
      3.000,00 €       189,00 €       245,70 €
      3.500,00 €       217,00 €       282,10 €
      4.000,00 €       245,00 €       318,50 €
      4.500,00 €       273,00 €       354,90 €
      5.000,00 €       301,00 €       391,30 €
      6.000,00 €       338,00 €       439,40 €
      7.000,00 €       375,00 €       487,50 €
      8.000,00 €       412,00 €       535,60 €
      9.000,00 €       449,00 €       583,70 €
    10.000,00 €       486,00 €       631,80 €
           ...          ...         ...

Regelmäßig weiß der Mandant beim ersten Kontakt zum Anwalt noch nicht, in welche Richtung ein weiteres Vorgehen erforderlich oder erfolgversprechend ist. Die konkrete Beauftragung des Rechtsanwaltes ist erst nach umfassender Beratung möglich. Hier erfolgt die Abrechnung auch dieser einleitenden Beratungsleistung wie oben geschildert grundsätzlich streitwertabhängig. Zum Schutz des Mandanten wird die hierfür anfallende Erstberatungs-Gebühr jedoch unabhängig von einem höheren Gegenstandswert auf einen Betrag von maximal 190,00 € netto begrenzt. Bei anschließender Mandatserteilung wird diese zudem komplett auf die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit angerechnet.

Für die anwaltliche Tätigkeit vor Gericht gelten ebenfalls die gesetzlichen, streitwert-abhängigen Gebühren. Hier entstehen je nach Verlauf des gerichtlichen Verfahrens maximal 3,5 volle Gebühren (sog. Verfahrens-, Termins- und ggf. Einigungsgebühr).

In besonders aufwändigen Angelegenheiten mit geringem Streitwert wird es erforderlich sein, eine höhere Vergütung vertraglich zu vereinbaren. Solche Honorarvereinbarungen können jedoch erst nach ausführlicher Aufklärung durch den Rechtsanwalt schriftlich erfolgen.

Primär schuldet der Auftraggeber, d. h. der Mandant, die entstandenen Anwaltsgebühren. In vielen Fällen kommt jedoch eine Kostenerstattung durch den Gegner oder Dritte in Betracht. Befindet sich etwa Ihr Gegner mit der Begleichung einer Verbindlichkeit in Verzug, hat er neben der Hauptforderung auch die Anwaltskosten zur außergerichtlichen Geltendmachung zu tragen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung trägt - mit Ausnahme erstinstanzlicher arbeitsgerichtlicher Verfahren - grundsätzlich der Unterlegene die Kosten des Verfahrens. Bei erfolgreicher Beendigung der Angelegenheit fallen somit für den Mandanten häufig keinerlei zusätzliche Kosten an.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese ggs. die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sowie anfallende Gerichtsgebühren. Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt von der vertraglichen Regelung im Einzelfall ab. Die Korrespondenz und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Bei weiteren Fragen zu anfallenden Kosten der Rechtsberatung wenden Sie sich an uns. Wir erteilen Ihnen auf Wunsch jederzeit eine unverbindliche Kostenberechnung. Schildern Sie uns bitte kurz den Sachverhalt und teilen gegebenenfalls die Schadenshöhe mit - gern auch per E-Mail.